{"id":29,"date":"2021-04-20T07:41:27","date_gmt":"2021-04-20T07:41:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pro-vogue.de\/?page_id=29"},"modified":"2022-03-22T09:42:48","modified_gmt":"2022-03-22T09:42:48","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pro-vogue.de\/?page_id=29","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<ol>\n<li><strong> Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand<\/strong><\/li>\n<li>Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen bzw. Auftr\u00e4ge \u00fcber Agenturleistungen, welche zwischen der PRO VOGUE Marketing GmbH<\/li>\n<\/ol>\n<p>(nachfolgend \u201ePRO VOGUE\u201c) und ihren Kunden (nachfolgend \u201eKunde\u201c) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n<ol>\n<li>Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung gleichwohl f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Die hiesigen AGB gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende, erg\u00e4nzende oder abweichende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als dass\u00a0\u00a0 PRO VOGUE ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, sollte\u00a0\u00a0 PRO VOGUE in Kenntnis der AGB des Kunden einen Auftrag an ihn vorbehaltlos durchf\u00fchren.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Angebots- und Preisgestaltungen\/ Zustandekommen von Vertr\u00e4gen <\/strong><\/li>\n<li>Angebote sind freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Angebote von PRO VOGUE gehen gegen\u00fcber der Preisliste von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE vor. Die Annahme des Auftrages sowie m\u00fcndliche, telefonische oder durch die Mitarbeiter von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE getroffene Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.<\/li>\n<li>Tritt der Kunde an PRO VOGUE heran und positioniert eine Angebotsanfrage (Per E-Mail, Telefon, Fax oder Post) handelt es sich hierbei ausdr\u00fccklich nicht um ein Angebot zum Vertragsabschluss. Vielmehr unterbreitet PRO VOGUE auf Grundlage der \u00fcbermittelten Eckdaten des Kunden in Folge dessen dem Kunden ein Angebot. Aus diesem selbst geht die Annahmefrist f\u00fcr das Angebot hervor.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Preislisten: Einzelpreise und Pauschalen aus Preislisten von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE basieren stets auf einer Mischkalkulation aus Selbstkosten f\u00fcr die in Einsatz zu bringenden Ressourcen wie Personal, Material und Drittdienstleistungen und umgelegten allgemeinen Kosten f\u00fcr Aufbau und Bereitstellung von Infrastruktur und Ressourcenmanagement. Weitere Kalkulationskomponenten sind umgelegte allgemeine Beratungs-, Organisations- und Administrationskosten sowie allgemeine Administrationsauslagen.<\/p>\n<ol>\n<li>Selbstkosten f\u00fcr Material und Einsatzpersonal sind z.B. Lohnkosten sowie damit zusammenh\u00e4ngende Nebenkosten wie Sozialversicherungen etc. und Zahlungen an Fremdlieferanten (z.B. f\u00fcr Outfit, Catering, Licht- &amp; allgemeine Technik, Spedition etc.). Kosten f\u00fcr Aufbau und Bereitstellung von Infrastruktur und Ressourcenmanagement sind z.B. Aufwendungen f\u00fcr Aufbau und Pflege personeller, materieller und logistischer Infrastruktur \u2013 z.B. Personalrekrutierung und allgemeine Einarbeitung von Mitarbeitern, Materialbeschaffung, Lagerhaltung und Spedition, Networking \u2013 Auswahl und Kooperation mit Lieferanten von erg\u00e4nzenden Zusatzdienstleistungen &#8211; z.B. Aufbau und Aktualisierung von Lieferanten- und Personal-Datenbanken. Allgemeine Beratungs-, Organisations- und Administrationskosten sind z.B.: Kosten f\u00fcr Auswahl, Beauftragung, \u00dcberwachung von Lieferanten und Einsatzpersonal sowie Bereitstellung von Ersatz-Einsatzpersonal bei Aus- und Notf\u00e4llen. Allgemeine Administrationsauslagen sind z.B. Aufwendungen f\u00fcr B\u00fcrokosten, Reisekosten, Telekommunikation, Porto, Papier, Kopien usw.<\/li>\n<li>Angebots- und Preisgestaltung: Die o.g. Einzelpreise und Pauschalen aus der PRO VOGUE Preisliste werden noch individuell und projektspezifisch je nach qualitativen und quantitativen Besonderheiten angepasst und in Form von Projektangeboten dem Auftraggeber angeboten. Dabei werden die Einzelpreise von Ressourcen je nach Art der Ressourcen, Zeitr\u00e4ume \u2013 saisonale Bedingungen, Kurzfristigkeit, projektspezifisch einzugehende Verpflichtungen gegen\u00fcber Lieferanten und Personal \u2013 usw. angepasst. Der Auftraggeber kann sich nach Erhalt eines Angebotes nicht darauf berufen, einzelne Lieferanten gem\u00e4\u00df Preisliste abzurechnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die allgemeinen Organisations- und Administrationskosten werden je nach internem Projektierungsaufwand, notwendiger Freihaltung von Kapazit\u00e4ten, Konfigurationsaufwand der Realisationsmechanismen, Dispositionsaufwand der Ressourcen und im Hinblick auf besondere Bedingungen \u2013 Zeitraum, Art des Projektes \u2013 auch projektspezifisch angepasst und auf die projektierten Mengen an Ressourcen umgelegt werden. Projektspezifisch angebotene Pauschalen, z.B. f\u00fcr km-, Projektmanagement-, Organisations-, Fahrtkosten-, Auslagen- und Spesenpauschalen, sind von dieser Anpassung in besonderer Weise betroffen. Aus den genannten Gr\u00fcnden sind Einzelpreise und Pauschalen in dem Angebot somit nur im Zusammenhang mit den f\u00fcr das jeweilige Projekt vorgesehenen Mengen und anderen Leistungspositionen darstellbar. In den Angeboten k\u00f6nnen aus verschiedenen Gr\u00fcnden teilweise Einzelpositionen zu Gunsten anderer Positionen subventioniert sein, so dass diese nur so im Zusammenhang mit anderen nicht subventionierten Margen st\u00e4rkerer Positionen angeboten werden. Daher sind Angebote von PRO VOGUE als Projektangebote zu verstehen. Einzelpreise werden aufgef\u00fchrt, um dem Auftraggeber darzustellen, wie sich die Kosten in etwa zusammensetzen; die in den Angeboten genannten Einzelpreise haben isoliert betrachtet keine G\u00fcltigkeit. PRO VOGUE versucht, falls beauftragt, Absprachen mit den Promotion-Standorten, z.B. in Bezug auf die Terminvereinbarung, Genehmigungen, Kosten, per E-Mail und\/oder telefonisch (bis zu 5 Mal) zu treffen, ohne diese jedoch zu garantieren. Hierf\u00fcr vereinbarte Kosten fallen unabh\u00e4ngig vom Erfolg der Absprache, d.h. auch bei Nichterreichen bzw. bei Absage des Standortes an. Sollte der Auftragnehmer ohne Absprache und Genehmigung des Standortes auf Gleichem eine Aktion von PRO VOGUE durchf\u00fchren lassen, \u00fcbernimmt PRO VOGUE keinerlei Haftung, insbesondere nicht f\u00fcr die daraus resultierende Untersagungen, Unterbrechungen und Kosten. Ggf. sind s\u00e4mtliche entstandenen Sch\u00e4den vom Auftraggeber zu tragen. Lead- und Kontaktzahl-Prognosen sind unverbindlich und sind von Einflussfaktoren, wie z.B. Produkt, Wettbewerbssituation, Wetter und Frequenzen abh\u00e4ngig.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Auftragsstornierung<\/strong><\/li>\n<li>Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschl\u00fcsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttoverg\u00fctung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entsch\u00e4digung zu zahlen:<\/li>\n<li>Auftragsstornierungsgeb\u00fchr bis 48 Std. vor dem Einsatz, ob im Falle eines Lockdowns\/Risikogebiet oder Stornierung aus anderen Gr\u00fcnden, fallen 40 % des vereinbarten Auftragswertes f\u00fcr Personalpositionen und 100 % des Wertes aller anderen Positionen an. Weniger als 48 Std. vor dem Einsatz fallen 100 % des gesamten Auftragswertes an. Auftragsstornierungsgeb\u00fchren beziehen sich \u2013 falls nicht anders vereinbart \u2013 grunds\u00e4tzlich nur auf den Auftrag als Ganzen und nicht auf im Auftrag enthaltene Einzelpositionen. Werden vereinbarte Leistungen in G\u00e4nze oder in Teilen nicht in Anspruch genommen, besteht \u2013 wenn nicht anders vereinbart \u2013 weder ein Anspruch auf Gutschrift noch auf Erstattung. Hiervon ausgenommen sind Leistungen nach Aufwand, die auch ausdr\u00fccklich im Angebot als solche bezeichnet wurden. Damit sind sowohl der Auftrag komplett als auch die im Auftrag enthaltenen Einzelpositionen gemeint. Bei \u00c4nderungen oder Stornierungen des Auftrages oder der im Auftrag enthaltenen Einzelleistungen \u2013 komplett oder teilweise \u2013 sind aus o.g. Gr\u00fcnden auf Gutschrift oder Erstattung etwa ersparter Aufwendungen ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Berechnungsgrundlage der Stornogeb\u00fchren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung eventueller Rabattierungen oder Sonderabsprachen.<\/p>\n<ol>\n<li>Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.<\/li>\n<li><strong> Ausf\u00fchrung des Auftrages<\/strong><\/li>\n<li>Das Einsatzpersonal wird von PRO VOGUE entsprechend der Anfrage des Kunden und der Auftragsanforderungen ausgew\u00e4hlt. Es steht in einem gesonderten Arbeitsvertragsverh\u00e4ltnis mit PRO VOGUE.\u00a0\u00a0 PRO VOGUE ist diesen seinen Arbeitnehmern gegen\u00fcber einziger Weisungsberechtigter.<\/li>\n<li>Das vorgesehene Einsatzpersonal wird f\u00fcr den Kunden ausschlie\u00dflich die im Vertrag definierten T\u00e4tigkeiten ausf\u00fchren, wobei das Weisungsrecht erhalten bleibt, so dass aus wichtigen organisatorischen oder sonstigen Gr\u00fcnden \u2013 auch w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung eines Auftrages die weitere Erledigung anderen gleichsam qualifizierten Personen \u00fcbertragen werden kann. Es besteht ausdr\u00fccklich kein Anspruch des Auftraggebers auf kontinuierlichen Einsatz desselben Personals.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Die w\u00f6chentliche Arbeitszeit des Einsatzpersonals betr\u00e4gt die im Angebot genannte Stundenanzahl. Sollen \u00dcberstunden geleistet werden, bedarf dies der vorherigen Zustimmung von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE.<\/p>\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber kann Einsatzpersonal w\u00e4hrend der laufenden Aktion mit sofortiger Wirkung von der Aktionsfl\u00e4che verweisen und f\u00fcr den n\u00e4chsten Tag geeigneten Ersatz verlangen, wenn ein Grund vorliegt, der einen Arbeitgeber zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung aus wichtigem Grund nach \u00a7\u2009626 BGB berechtigen w\u00fcrde und der Auftraggeber PRO VOGUE den Grund unter Zurverf\u00fcgungstellung der Nachweise schriftlich mitteilt.<\/li>\n<li>PRO VOGUE ist berechtigt, bei Abwesenheit von Einsatzpersonal aufgrund Krankheit, Urlaub, unentschuldigtem Fehlen, Mutterschaft, Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst oder aus \u00e4hnlichen Gr\u00fcnden und bei Ausscheiden von Einsatzpersonal aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis ein anderes Einsatzpersonal mit vergleichbarer Qualifikation zu stellen.<\/li>\n<li>Sollte es w\u00e4hrend des Einsatzes notwendig sein, andere als im Vertrag vereinbarte Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit PRO VOGUE oder deren Vertreter abzusprechen. Preis\u00e4nderungen sind im Laufe der Durchf\u00fchrung eines einzelnen Auftrages nur dann m\u00f6glich, wenn sich die Anforderungen \u00e4ndern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>VII. PRO VOGUE beh\u00e4lt sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. drohende Zahlungsunf\u00e4higkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfer Zahlung nicht auszuf\u00fchren, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbindet.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Abrechnung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Abrechnung: Die Abrechnung des Auftrages, insbesondere die Verg\u00fctung der zum Einsatz gebrachten Personen, erfolgt ausschlie\u00dflich durch PRO VOGUE und ist \u2013 wenn nicht anders vereinbart \u2013 2 Wochen vor Aktionsbeginn f\u00e4llig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten T\u00e4tigkeitsnachweise der eingesetzten Personen w\u00e4hrend oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder im Verhinderungsfalle die Angaben von PRO VOGUE als richtig anzuerkennen. Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw.- z.B. Vorlage von Fahrtennachweisen der eingesetzten Personen \u2013 muss gesondert vereinbart werden und ist mit zus\u00e4tzlichen Kosten verbunden. Eine Rekonstruktion ist oft wegen vieler kleiner Einzelpositionen und damit verbundenem Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher verl\u00e4sst sich PRO VOGUE selbst auf Angaben\u00a0 ihrer Arbeitnehmer. Eine Kontrolle erfolgt nur Stichprobenweise. Fahrtkostenpauschalen und km-Geld bzw. Entfernung bestimmen sich nicht nur nach Entfernung, sondern auch nach Fahrzeugtyp und \u2013alter, Fahrt\u00fcchtigkeit des Fahrers, der Verkehrssituation, Qualit\u00e4t der Wegbeschreibung, unbeabsichtigtem Verfahren, Umleitungen, Fahrten in St\u00e4dte (lange Zeiten f\u00fcr kurze Strecken), Parkplatzsuche u.v.a. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Anspr\u00fcchen aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis herr\u00fchrt und auf unbestrittenen und rechtskr\u00e4ftigen Forderungen beruht. Die \u00dcbernahme des Inkassos ist von der Haftung ausgeschlossen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Geheimhaltungspflicht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>PRO VOGUE und der Kunde vereinbaren Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch \u00fcber das Ende der gemeinsamen Vertragsbeziehung hinaus.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Mitwirkungspflicht des Kunden <\/strong><\/li>\n<li>Die rechtzeitige Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistungen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und die seiner Erf\u00fcllungsgehilfen rechtzeitig und vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt, insbesondere vom Kunden erbetene Informationen und Unterlagen und seine Zahlungen und sonstige Verpflichtungen einh\u00e4lt.<\/li>\n<li><strong> Gew\u00e4hrleistung und Haftung von PRO VOGUE <\/strong><\/li>\n<li>Soweit sich aus den AGB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet PRO VOGUE bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.<\/li>\n<li>Auf Schadensersatz haftet PRO VOGUE \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet PRO VOGUE, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschr\u00e4nkungen (zB. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur<\/li>\n<li>a) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/li>\n<li>b) f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses begrenzt und betr\u00e4gt h\u00f6chstens die vereinbarte Verg\u00fctung desjenigen Teils der Leistung, die nicht vertragsgem\u00e4\u00df erbracht werden kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. Die Haftung f\u00fcr von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE nicht vorhersehbare bzw. vom Auftraggeber beherrschte Sch\u00e4den wird ausgeschlossen.<\/p>\n<ol>\n<li>a) Das Risiko der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Insbesondere dann, sollten von diesem beauftragte Aktionen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und im speziellen die Werberechtsgesetze versto\u00dfen. F\u00fcr die in den Werbema\u00dfnahmen des Kunden enthaltenen Sachaussagen \u00fcber Produkte und Leistungen des Kunden haftet PRO VOGUE ausdr\u00fccklich nicht.<\/li>\n<li>b) Soweit der Auftraggeber PRO VOGUE zur Durchf\u00fchrung der Aktion eigene Werbematerialien oder Entw\u00fcrfe zur Verf\u00fcgung stellt, tr\u00e4gt dieser das Risiko der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit der Aktion sowie der hierf\u00fcr und hierbei durchgef\u00fchrten Werbung. PRO VOGUE weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass eine rechtliche Pr\u00fcfung nur auf besonderen Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers erfolgt. Der Auftraggeber stellt\u00a0\u00a0 PRO VOGUE von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter wegen \u2013 tats\u00e4chlicher oder angeblicher \u2013 Unzul\u00e4ssigkeit der Werbung frei.<\/li>\n<li>Wird f\u00fcr PRO-VOGUE die Leistungserbringung schuldhaft unm\u00f6glich, so kann der Auftraggeber Schadensersatz verlangen. Dieser ist begrenzt auf die Verg\u00fctung f\u00fcr den Teil der Leistung, der aufgrund der Unm\u00f6glichkeit nicht erbracht werden kann. Anderweitige und dar\u00fcberhinausgehende Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers sind in allen F\u00e4llen versp\u00e4teter Lieferung oder Nichterf\u00fcllung, insbesondere wegen h\u00f6herer Gewalt, Krankheit, Streik oder Aussperrung ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Soweit die Haftung von PRO VOGUE ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung des Einsatzpersonals, ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit seitens PRO VOGUE ein Mangel arglistig verschwiegen worden sein.<\/li>\n<li><strong> Verj\u00e4hrungen <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Abweichend von der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Auftraggebers, die nicht auf einem vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Handeln von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE beruhen und nicht auf Ersatz von Sch\u00e4den aufgrund einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gerichtet sind oder auf einer Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten beruhen, dass die Anspr\u00fcche in einem Jahr verj\u00e4hren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen musste.<\/p>\n<ol start=\"10\">\n<li><strong> Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung und Vertragsabwicklung personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden.<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Abtretung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Auftraggeber darf Anspr\u00fcche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE abtreten und nur, soweit die Interessen von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE hierdurch nicht unzumutbar beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> Abwerbung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die von\u00a0\u00a0 PRO VOGUE eingesetzten Personen d\u00fcrfen w\u00e4hrend der Vertragsbeziehung sowie f\u00fcr die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, auch nicht aushilfsweise, von diesem weder direkt noch indirekt als fester oder freier Mitarbeiter angestellt bzw. als Sub-Unternehmer\/in beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. F\u00fcr jeden Fall des Versto\u00dfes wird eine Vertragsstrafe zur Zahlung an\u00a0\u00a0 PRO VOGUE in H\u00f6he von 5.000 Euro pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> Sonstige Bedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Auftraggeber und\u00a0\u00a0 PRO VOGUE sind berechtigt, alle w\u00e4hrend der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschlie\u00dflich Bild- und Filmmaterial, uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr eigene Werbe- und Pr\u00e4sentationszwecke zu nutzen. Diese k\u00f6nnen eingetragene Marken und Produkte der Parteien beinhalten.<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen<\/strong><\/li>\n<li>F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts.<\/li>\n<li>Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das f\u00fcr den Sitz von PRO VOGUE zust\u00e4ndige Gericht. PRO VOGUE ist jedoch in allen F\u00e4llen berechtigt, Anspr\u00fcche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflicher Zust\u00e4ndigkeit, bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>III. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieses Vertrages einschlie\u00dflich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<ol>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich gegebenfalls, anstelle der unwirksamen\/undurchf\u00fchrbaren Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise dem rechtlich und wirtschaftlich Gewolltem m\u00f6glichst nahekommt. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Fall einer erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftigen L\u00fccke.<\/li>\n<li><strong> Sonstiges<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Good vibes only<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stand 2021<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><span class=\"rt-reading-time\" style=\"display: block;\"><span class=\"rt-label rt-prefix\">Reading Time: <\/span> <span class=\"rt-time\">8<\/span> <span class=\"rt-label rt-postfix\">minutes<\/span><\/span> Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen bzw. Auftr\u00e4ge \u00fcber Agenturleistungen, welche zwischen der PRO VOGUE Marketing GmbH (nachfolgend \u201ePRO VOGUE\u201c) und ihren Kunden (nachfolgend \u201eKunde\u201c) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist. 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